Verbraucherinformationen

Verbraucherinformationen

VERBRAUCHERINFORMATION für unsere Maklerkunden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen

1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung

Der Maklervertrag mit der VÖLK Immobilien GmbH oder der VÖLK Hausverwaltung GmbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die VÖLK Immobilien GmbH oder der VÖLK Hausverwaltung GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die VÖLK Immobilien GmbH oder der VÖLK Hausverwaltung GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die VÖLK Immobilien GmbH oder der VÖLK Hausverwaltung GmbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.

2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden

VÖLK Immobilien GmbH und VÖLK Hausverwaltung GmbH
Grimmelfinger Weg 14
89077 Ulm
Tel: 0731 93264-40, Fax: 0731 93264-20, E-Mail: info@voelk-ulm.de
Geschäftsführer: Johannes Völk

3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.

5. Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG sind wir weder verpflichtet, noch bereit.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online – Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr